Home AZWV (SGB III) Luftsicherheitskontrollkraft

17.

2010

Luftsicherheitskontrollkraft PDF Drucken E-Mail

Schulung gem. AZWV (SGB III) mit Fördermöglichkeit 

Ausbildung von Luftsicherheitskontrollkräften

a) für Personal und Warenkontrollen gem. § 8, 9 LuftSiG bzw. Luftsicherheitsassistenten gem. § 5 LuftSiG  / Dauer: 240 UE à 45 min

b) für Frachtkontrollen gem. § 8, 9 LuftSiG  / Dauer: 129 UE à 45 min

Zielgruppe:

  • Mitarbeiter von Dienstleistern an Flughäfen
  • Mitarbeiter von Transport- und Logistikunternehmen, Speditionen ect.
  • Personen mit dem Ziel einen Beruf am Flughafen auszuführen

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • Einwandfreies Führungszeugnis
  • Überprüfung gem. § 7 LuftSiG
  • Nachweis arbeitsmedizinische Untersuchung
  • Sehtest (keine Rot-Grün-Schwäche)
  • Deutsch-Kenntnisse in Wort & Schrift (Behördliche Prüfung in Deutsch)
  • Bereitschaft zur Schichtarbeit
  • gepflegtes äußeres Erscheinungsbild

Inhalte:

  • Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen der Gesetze im Bereich Luftsicherheit
  • Aufgaben zur Eigensicherung
  • Grundgesetz, Grundrechte und Jedermannrechte
  • Vermittlung  von theoretischen und praktischen Kenntnissen im Bereich der Technik und im Umgang mit elektronischen Hilfsmitteln
  • Umgang mit den Passagieren, Körpersprachen und Verhalten
  • Vermittlung  von theoretischen und praktischen Kenntnissen im Umgang mit Waffen und verbotenen Gegenständen

Kosten pro Teilnehmer mit Bildungsgutschein:

a) 2.342,67 € netto zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer 

b) 1.283,62 € netto zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer 

 

 

 

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