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14.

Nov

2011

Sonstiges Personal Drucken E-Mail

Schulung von Personal, das Sicherungsmaßnahmen bei Fracht/Post durchführt

Die Schulung erfolgt mit einem zugelassenen Schulungsprogramm gem. Kapitel 11.2.3.9 EU (VO) 185/2010.
Die Mindestanforderung für die Schulung beträgt 4 Unterrichtseinheiten (UE) bzw. 3 Zeitstunden. 
Es sollen Kenntnisse zu folgenden Themen vermittelt werden:
  • Überblick zum Thema Terrorismus
  • Rechtsvorschriften (Ziele & Struktur)
  • Verfahren für das Anhalten von Personen/ Meldeverfahren
  • Waffen und verbotene Gegenstände
  • Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für Fracht und Post 
  • Lernkontrolle 
Ihre Fragen dazu beantworten wir Ihnen gern telefonisch.
 

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