Schulung von Personal, das Sicherungsmaßnahmen bei Fracht/Post durchführt Die Schulung erfolgt mit einem zugelassenen Schulungsprogramm gem. Kapitel 11.2.3.9 EU (VO) 185/2010. Die Mindestanforderung für die Schulung beträgt 4 Unterrichtseinheiten (UE) bzw. 3 Zeitstunden. Es sollen Kenntnisse zu folgenden Themen vermittelt werden: Überblick zum Thema Terrorismus Rechtsvorschriften (Ziele & Struktur) Verfahren für das Anhalten von Personen/ Meldeverfahren Waffen und verbotene Gegenstände Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für Fracht und Post Lernkontrolle
Ihre Fragen dazu beantworten wir Ihnen gern telefonisch.
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