11.

Okt

2007

Niederlassungsverantwortliche/r Drucken E-Mail

Alle Bereiche, die die Luftfahrt betreffen, sollen einem einheitlich hohen Sicherheitsstandard entsprechen. Bei Reglementierten Beauftragten wird daher hinsichtlich der Schulungsanforderungen nicht mehr zwischen dem Luftfracht-Sicherheitsbeauftragten und den dessen Stellvertreter sowie den Verantwortlichen der Niederlassungen unterschieden.

Die genannten Personengruppen zählen zum Sicherheitspersonal und sind nach § 3 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) zu schulen. >> Bitte nutzen Sie unser Angebot für die Schulung von Luftsicherheitspersonal 35 Stunden.

 Schulungsinhalte Niederlassungsverantwortlicher:

  • Durchleuchtungs- und Kontrollgeräte und -techniken
  • Tätigkeiten an Sicherheitskontrollstellen
  • Durchsuchungstechniken für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck
  • Sicherheitssysteme und Zugangskontrolle
  • Sicherheit am Boden und während des Fluges
  • Kontrollen vor dem an Bord gehen
  • Sicherheit von Gepäck und Fracht
  • Sicherheit des Luftfahrzeuges und Durchsuchung
  • Waffen und nicht allgemein zugelassene Gegenstände
  • Überblick zum Thema Terrorismus
  • andere sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen, die zur Erhöhung des Sicherheitsbewußtseins geeignet sind
  • Anerkennungsvoraussetzungen bekannter Versender / Großkundenversender
  • Behandlung der Luftfracht einschl. Umgang mit unsicherer Luftfracht
  • Sicherheit Betriebsgelände / Lager
  • Erstellung des Luftfracht-Sicherheitsprogramms
  • Sicherheit der Transportfahrzeuge

 

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Kontakt

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Telefon 0711 633 98 44
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