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11.

Okt

2007

Luftsicherheitsbeauftragte/r Drucken E-Mail

Alle Bereiche, die die Luftfahrt betreffen, sollen einem einheitlich hohen Sicherheitsstandard entsprechen. Bei Reglementierten Beauftragten wird daher hinsichtlich der Schulungsanforderungen nicht mehr zwischen dem Luftfracht-Sicherheitsbeauftragten und den dessen Stellvertreter sowie den Verantwortlichen der Niederlassungen unterschieden.

Die genannten Personengruppen zählen zum Sicherheitspersonal und sind nach § 3 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) zu schulen. >> Bitte nutzen Sie unser Angebot für die Schulung von Luftsicherheitspersonal 35 Stunden.

Schulungsinhalte Luftsicherheitsbeauftragter für Luftfahrtunternehmen:

  • Durchleuchtungs- und Kontrollgeräte und -techniken
  • Tätigkeiten an Sicherheitskontrollstellen
  • Durchsuchungstechniken für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck
  • Sicherheitssysteme und Zugangskontrolle
  • Sicherheit am Boden und während des Fluges
  • Kontrollen vor dem an Bord gehen
  • Sicherheit von Gepäck und Fracht
  • Sicherheit des Luftfahrzeuges und Durchsuchung
  • Waffen und nicht allgemein zugelassene Gegenstände
  • Überblick zum Thema Terrorismus
  • andere sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen, die zur Erhöhung des Sicherheitsbewußtseins geeignet sind

Ergänzende Schulungsinhalte für Reglementierte Beauftragte:

Die Schulungsinhalte werden individuell angepasst. Gesetzlich vorgeschriebene Mindestthemen werden für Reglementierte Beauftragte mit spezifischen Erfordernissen angereichert, die für die operativen Prozessabläufe der Luftfrachtbeförderung erforderlich sind. Gleichzeitig werden Themen angesprochen, die bei der Erstellung der Dokumentation für das Luftfahrt-Bundesamt hilfreich sein werden.

  • Anerkennungsvoraussetzungen bekannter Versender / Großkundenversender
  • Behandlung der Luftfracht einschl. Umgang mit unsicherer Luftfracht
  • Sicherheit Betriebsgelände / Lager
  • Erstellung des Luftfracht-Sicherheitsprogramms
  • Sicherheit der Transportfahrzeuge
 

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