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Alle Bereiche, die die Luftfahrt betreffen, sollen einem einheitlich hohen Sicherheitsstandard entsprechen. Bei Reglementierten Beauftragten wird daher hinsichtlich der Schulungsanforderungen nicht mehr zwischen dem Luftfracht-Sicherheitsbeauftragten und den dessen Stellvertreter sowie den Verantwortlichen der Niederlassungen unterschieden. Die genannten Personengruppen zählen zum Sicherheitspersonal und sind nach § 3 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) zu schulen. >> Bitte nutzen Sie unser Angebot für die Schulung von Luftsicherheitspersonal 35 Stunden. Schulungsinhalte Luftsicherheitsbeauftragter für Luftfahrtunternehmen:
Ergänzende Schulungsinhalte für Reglementierte Beauftragte: Die Schulungsinhalte werden individuell angepasst. Gesetzlich vorgeschriebene Mindestthemen werden für Reglementierte Beauftragte mit spezifischen Erfordernissen angereichert, die für die operativen Prozessabläufe der Luftfrachtbeförderung erforderlich sind. Gleichzeitig werden Themen angesprochen, die bei der Erstellung der Dokumentation für das Luftfahrt-Bundesamt hilfreich sein werden.
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